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Hafenordnung
Museumshafen Probstei    -Auszug der Stegordnung-                                                           Geltungsbereich Die Stegbenutzungsordnung gilt in dem ausgewiesenen Museumshafenbereich der Gemeinde Wendtorf. Kriterien für eine Liegeplatznutzung Allgemein Das Schiff soll seetüchtig und in einem guten Zustand sein. Der Rumpf Das Schiff soll entweder als Berufssegelschiff gebaut sein oder nach einem Riß oder Modell eines solchen Schiffes. Mit Berufssegelschiff ist gemeint, daß es beispielsweise für den Fischfang, die Frachtfahrt, den Lotsen-, den Rettungs- oder den Zolldienst gebaut wurde. Das Schiff kann ausnahmsweise auch ein Lustsegelschiff sein, wenn es direkt nach einem Berufssegelschiff konstruiert wurde. Die Aussenhaut des Rumpfes soll mit Holzplanken gefertigt sein oder aus anderem Material das ebenso traditionell verwendet wurde und dem betreffenden Schiffstyp entspricht. Das Deck Steuerstand, Plicht, Deckshaus, Luken und das gesamte Deck sollen seesicher sein und mit dem Schiffstyp harmonieren, das betrifft auch die Materialauswahl. Das Rigg Mast, Rundhölzer und Blöcke sollen aus Holz und im Verhältnis zum Rumpf dimensioniert sein. Die Segelfläche soll dem Schiff ausreichend Fahrt und Manöverierfähigkeit verleihen. Die Ausrüstung Das Schiff soll mit den üblichen Rettungs- und Sicherheitsmitteln ausgerüstet sein. Ein Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Liegeplatzes besteht nicht.                                                                                                                                                                                                                                                      Auswärtigen Bootseignern eines Museums- bzw. Traditionssegelschiffes stehen grundsätzlich vorübergehend frei gewordene Liegeplätze als Gastliegeplätze zur Verfügung. Gastliegeplätze werden nach Anmeldung von der  „Museumshafenaufsicht“ zugewiesen. Hafengeld                                                                                                         Für die Benutzung des Museumshafen -Steganlage-, der Anlagen und Einrichtungen ist Entgeld nach der Vereinsgebührenordnung in der geltenden Fassung zu zahlen. Für Gastlieger zurzeit 1 €/m Rumpflänge. „Hafenverwaltung“ / „Hafenaufsicht“                                                                     Die „Hafenverwaltung“ ist der geschäftsführende Vereinsvorstand „Museumshafen Probstei Freunde alter Schiffe e.V.“, Ellernbrook, 24235 Stein, Tel. 04343 421630. Die Museumshafenaufsicht wird von den Vorstandsmitgliedern wahrgenommen. Dazu gehört u. a.:                                                                                                                                                                                           Die Überwachung der Benutzung des „Museumshafens“ und des Verkehrs im „Museumshafen“, von Fahrzeugführern sowie sonstigen Personen, unter deren Obhut das Boot steht, Auskunft über die für das Liegen im Hafen erforderlichen Daten zu verlangen und zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung Museums- und Traditionsschiffe zu betreten und zu besichtigen, die Zuweisung von Liegeplätzen, das Räumen von Bootsliegeplätzen und Abschleppen von störenden Fahrzeugen, der Einzug von Hafengeldern, die Überwachung des Betriebes der „Museumshafenanlagen“.
Vereinigung zur Würdigung traditioneller Segelschifffaht und Küstenkultur . Tfl. +49 (0) 4343 421630,  eMail: post@museumshafen-probstei.de
Der Museumshafen Probstei ist Mitglied im: Museumsverband Schleswig-Holstein AGDM -Arbeitsgemeinschaft Deutscher Museumshäfen- AktivRegion Ostseeküste, Cruising Fehmarn Belt