Hafenordnung
Museumshafen Probstei -Auszug der Stegordnung-
Geltungsbereich
Die Stegbenutzungsordnung gilt in dem ausgewiesenen Museumshafenbereich der Gemeinde
Wendtorf.
Kriterien für eine Liegeplatznutzung
Allgemein
Das Schiff soll seetüchtig und in einem guten Zustand sein.
Der Rumpf
Das Schiff soll entweder als Berufssegelschiff gebaut sein oder nach einem Riß oder Modell
eines solchen Schiffes. Mit Berufssegelschiff ist gemeint, daß es beispielsweise für den
Fischfang, die Frachtfahrt, den Lotsen-, den Rettungs- oder den Zolldienst gebaut wurde. Das
Schiff kann ausnahmsweise auch ein Lustsegelschiff sein, wenn es direkt nach einem
Berufssegelschiff konstruiert wurde. Die Aussenhaut des Rumpfes soll mit Holzplanken gefertigt
sein oder aus anderem Material das ebenso traditionell verwendet wurde und dem betreffenden
Schiffstyp entspricht.
Das Deck
Steuerstand, Plicht, Deckshaus, Luken und das gesamte Deck sollen seesicher sein und mit
dem Schiffstyp harmonieren, das betrifft auch die Materialauswahl.
Das Rigg
Mast, Rundhölzer und Blöcke sollen aus Holz und im Verhältnis zum Rumpf dimensioniert sein.
Die Segelfläche soll dem Schiff ausreichend Fahrt und Manöverierfähigkeit verleihen.
Die Ausrüstung
Das Schiff soll mit den üblichen Rettungs- und Sicherheitsmitteln ausgerüstet sein.
Ein Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Liegeplatzes besteht nicht.
Auswärtigen Bootseignern eines Museums- bzw. Traditionssegelschiffes stehen grundsätzlich
vorübergehend frei gewordene Liegeplätze als Gastliegeplätze zur Verfügung. Gastliegeplätze werden
nach Anmeldung von der „Museumshafenaufsicht“ zugewiesen.
Hafengeld
Für die Benutzung des Museumshafen -Steganlage-, der Anlagen und Einrichtungen ist Entgeld nach
der Vereinsgebührenordnung in der geltenden Fassung zu zahlen.
Für Gastlieger zurzeit 1 €/m Rumpflänge.
„Hafenverwaltung“ / „Hafenaufsicht“
Die „Hafenverwaltung“ ist der geschäftsführende Vereinsvorstand „Museumshafen Probstei Freunde
alter Schiffe e.V.“, Ellernbrook, 24235 Stein, Tel. 04343 421630. Die Museumshafenaufsicht wird von
den Vorstandsmitgliedern wahrgenommen. Dazu gehört u. a.:
Die Überwachung der Benutzung des „Museumshafens“ und des Verkehrs im „Museumshafen“, von
Fahrzeugführern sowie sonstigen Personen, unter deren Obhut das Boot steht, Auskunft über die für
das Liegen im Hafen erforderlichen Daten zu verlangen und zur Abwehr von Gefahren für die
öffentliche Sicherheit oder Ordnung Museums- und Traditionsschiffe zu betreten und zu besichtigen,
die Zuweisung von Liegeplätzen, das Räumen von Bootsliegeplätzen und Abschleppen von störenden
Fahrzeugen, der Einzug von Hafengeldern, die Überwachung des Betriebes der
„Museumshafenanlagen“.
Vereinigung zur Würdigung traditioneller Segelschifffaht und Küstenkultur . Tfl. +49 (0) 4343 421630, eMail: post@museumshafen-probstei.de
Der Museumshafen Probstei ist Mitglied im:
Museumsverband Schleswig-Holstein
AGDM -Arbeitsgemeinschaft Deutscher Museumshäfen-
AktivRegion Ostseeküste,
Cruising Fehmarn Belt