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#myportforTurku Fotowettbewerb 2016

myportforTurku_MH-Probstei

Der Museumshafen Probstei ist #myportforTurku

Der Museumshafen Probstei freut sich, als Sponsor und Partner der Europäischen Kommission für Maritimes und Fischerei (EU MARE & FISH) den europaweiten Fotowettbewerb #myportforTurku 2016 zu unterstützen.

Turku ist der älteste Hafen Finnlands und zählt zu den rund 3.000 Häfen, welche die europäischen Länder miteinander verbinden. In Turku wird in diesem Jahr zwischen dem 18. und 22. Mai 2016 der Europäische Maritime Tag gefeiert. Turku wird dabei alle europäischen Häfen repräsentieren.

Begeht mit uns den Europäischen Maritimen Tag und macht mit beim Fotowettbewerb #myportforTurku! Gesucht werden die schönsten Fotos der Häfen Europas, z.B. vom Museumshafen Probstei. Alle Häfen der Europäischen Union dürfen und sollen beim Wettbewerb vertreten sein, egal ob es sich um ein Container- oder Kreuzfahrtterminal handelt, um einen Binnen-, einen Sport- oder einen Museumshafen.

Nehmt am Fotowettbewerb teil: Ihr könnt ab dem 21. März 2016 maximal 3 Bilder auf den Social Media Plattformen Facebook, Twitter und/oder Instagram hochladen. Markiert Eure Bilder mit dem Namen des fotografierten Hafens, dem jeweiligen Land und dem Hashtag #myportforTurku (z.B. Museumshafen Probstei, Deutschland, #myportforTurku). Sendet dann die Links zu Euren Bildern bis zum 25. April 2016) zusammen mit dem Freigabeformular an die e-Mail Adresse: MARE-COMMUNICATION@ec.europa.eu.

Alle eingesendeten Bilder werden Teil einer digitalen europäischen Hafenkarte. Unter allen Einsendungen wählt eine Jury zudem die 50 besten Bilder aus. Die GewinnerInnen des Fotowettbewerbs #myportforTurku erhalten verschiedene maritime Preise, die von den 39 Sponsoren der Aktion zur Verfügung gestellt werden. Die Bilder werden dann in Turku und europaweit ausgestellt.

Weitere Informationen und die genauen Teilnahmebedingungen findet Ihr auf der Seite der Europäischen Kommission.


SEGELANWEISUNG:

Bundesverordnung zur Befahrensregelung in Naturschutzgebieten an der Ostsee ist in Kraft | Datum: 27.10.2016
Die "Verordnung über das Befahren von Bundeswasserstraßen in bestimmten schleswig-holsteinischen Naturschutzgebieten im Bereich der Ostsee (OstseeSHNSGBefV)" des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist am 1. Oktober 2016 in Kraft getreten.
Die Verordnung dient dazu, in Naturschutzgebieten (NSG) an der Ostsee, wie vor Bottsand, bedrohte Bestände von Rast- und Brutvögeln vor Störungen und Beunruhigungen durch Wasserfahrzeuge zu schützen.
Weitere Informationen: www.schleswig-holstein.de Verordnung: Bundesgesetzblatt Teil I 2016 Nr. 46


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