Kartoffelernte aus einem Pram mit Treibselbeet
Wucherte das Kartoffelkraut noch im Juli im Pram, war es jetzt im August kaum mehr grün und schon sehr verwelkt.
Nach einem schönen Nachmittagstörn mit BEEKE SELLMER entschlossen wir uns, nach unseren Küstenkartoffeln zu buddeln. Ob allgemein so dicht am Meerwasser in einem Pram überhaupt Kartoffeln der Sorte Princess gedeihen, war nicht ganz klar. Nach dem ersten Herauswühlen der kleinen Knollen aus dem Seegras-Tang-Gemisch zeigte sich allerdings eine ganz passable Ernte. Immerhin ergab unsere Kartoffelernte auf der Küchenwaage ein Gewicht von 1,3 kg.
Ende April entschlossen Vereinsmitglieder, sich am Projekt POSIMA zu beteiligen. Sie stellten hierzu am Museumshafen Probstei einen Komposter 80 cm x 80 cm in einen Pram, den sie mit Treibsel füllten und neun Kartoffeln der Sorte Princess pflanzten.
Treibsel ist nicht nur lästige "Strandverunreinigung" sondern wird seit Jahrhunderten als wertvolle Ressource genutzt. Wie umfänglich das traditionelle Sammeln von Treibsel / Seegras / Vraic auf den Kanalinseln war, kann man hier nachlesen. Den Nutzen von Treibsel wieder stärker in das Licht der Öffentlichkeit zu stellen, ist Ziel von POSIMA und der aktuellen Aktion.
POSIMA verfolgt das Ziel, eine Wertschöpfungskette für Treibsel zu initiieren und so naturbasierte Klimaanpassung inkl. Küstenschutz entlang der Ostseeküste Schleswig-Holsteins zu fördern. Das Projekt (Pilotregion Ostseeküste: Initiierung einer Wertschöpfungskette Treibsel als Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel) ist angesiedelt am Geographischen Institut der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Die Aktion ist eine Gemeinschaftsaktion mit dem Ostsee-Infocenter in Eckernförde.
Bundesverordnung zur Befahrensregelung in Naturschutzgebieten an der Ostsee ist in Kraft | Datum: 27.10.2016
Die "Verordnung über das Befahren von Bundeswasserstraßen in bestimmten schleswig-holsteinischen Naturschutzgebieten im Bereich der Ostsee (OstseeSHNSGBefV)" des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist am 1. Oktober 2016 in Kraft getreten.
Die Verordnung dient dazu, in Naturschutzgebieten (NSG) an der Ostsee, wie vor Bottsand, bedrohte Bestände von Rast- und Brutvögeln vor Störungen und Beunruhigungen durch Wasserfahrzeuge zu schützen.
Weitere Informationen: www.schleswig-holstein.de Verordnung: Bundesgesetzblatt Teil I 2016 Nr. 46
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