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Fischfallen in der Ostseefischerei

FLAG_09

Projekt: Fischfallen in der Ostseefischerei – eine Alternative zum Stellnetz?

Fischfalle_Rönnau.jpg Der Museumshafen Probstei e.V. wird das Projekt „Fischfallen in der Ostseefischerei – eine Alternative zum Stellnetz?“ bezüglich der Themen Fischereigeschichte und Küstenkultur als Projektpartner begleiten. Der NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V. koordiniert das Projekt und ist Projektträger. Das Projekt soll den Meeresschutz und die nachhaltige Fischerei fördern.

Die Projektpartner: NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V. (Projektträger) | Betriebsverein Fischereihafen Wendtorf i.G. | Fischereibetriebe Rönnau (Stein) und Meyer (Kalifornien) | Museumshafen Probstei e.V. (Küstenkultur) | Thünen-Institut für Ostseefischerei (Wissenschaftliche Begleitung)

Die FLAG Ostseeküste, der Arbeitskreis Fischerei der AktivRegion Ostseeküste stimmte dem Antrag auf Förderung aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds, EMFF Achse 4, im November zu.

Das vorliegende Gemeinschaftsprojekt soll die von Leif Rönnau entwickelten Fischfallen auf ihre Funktionalität und Fängigkeit, wenn möglich im Vergleich mit der Stellnetzfischerei, in der schleswig-holsteinischen Ostseefischerei untersuchen. Dazu werden bis zu 30 Fallen angeschafft und vor der Probsteiküste stationär ausgebracht.

Fischfallen_Treffen vTI_300.jpg Die Ergebnisse werden von den Projektpartnern ausgewertet und gemeinsam veröffentlicht. Die Fänge gehen in die Direktvermarktung der beteiligten Fischereibetriebe.
Das Projekt fördert den Meeresschutz und die nachhaltige Fischerei ebenso wie die wirtschaftliche Direktvermarktung, sowie die Küstenkultur und unterstützt damit zentrale Ansätze der (Fisheries Local Action Group) FLAG Ostseeküste.

Die Gemeinden Schönberg, Stein und Wendtorf unterstützen das Projekt.


SEGELANWEISUNG:

Bundesverordnung zur Befahrensregelung in Naturschutzgebieten an der Ostsee ist in Kraft | Datum: 27.10.2016
Die "Verordnung über das Befahren von Bundeswasserstraßen in bestimmten schleswig-holsteinischen Naturschutzgebieten im Bereich der Ostsee (OstseeSHNSGBefV)" des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist am 1. Oktober 2016 in Kraft getreten.
Die Verordnung dient dazu, in Naturschutzgebieten (NSG) an der Ostsee, wie vor Bottsand, bedrohte Bestände von Rast- und Brutvögeln vor Störungen und Beunruhigungen durch Wasserfahrzeuge zu schützen.
Weitere Informationen: www.schleswig-holstein.de Verordnung: Bundesgesetzblatt Teil I 2016 Nr. 46


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